Wird danach überprüft, welche gesellschaftlichen Auswirkungen das Gesetz hat?

Ja. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Auswirkungen evaluiert wird. Bereits 18 Monate nach Inkrafttreten soll eine erste Evaluation vorgelegt werden, die die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz im ersten Jahr, einschließlich der Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen betrachtet. Ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität unter Einbeziehung der Expertise des Bundeskriminalamtes, soll nach zwei Jahren vorliegen. Vier Jahre nach Inkrafttreten soll eine umfassende und abschließende Evaluation vorgelegt werden.

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