Die Erlaubnis für die Anbauvereinigungen ist auf festgelegte jährliche Eigenanbau- und Weitergabemengen beschränkt. Diese ergeben sich daraus, wie viel Cannabis für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder der Anbauvereinigung für den Eigenkonsum erforderlich ist. Sollte eine Anbauvereinigung mehr als die in der Erlaubnis beinhalteten Eigenanbau- oder Weitergabemengen anbauen oder ernten, so hat die Anbauvereinigung das darüberhinausgehende Cannabis zu vernichten. Bei wiederholten Verstößen gegen die festgelegten Eigenanbau- und Weitergabemengen kann die Erlaubnis widerrufen werden.
Sollte sich der Bedarf ihrer Mitglieder für den Eigenkonsum verändern (zum Beispiel weil Mitglieder austreten oder neu eintreten), so ist die Erlaubnis bzgl. der Eigenanbau- und Weitergabemengen anzupassen, wenn die Anbauvereinigung die Veränderung glaubhaft machen kann.