Laut den aktuellen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden und dem Zoll liegt der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabisblüten bei circa 14 Prozent, bei Cannabisharz bei circa 20 Prozent.
Wie ein Mensch auf die Inhaltsstoffe von Cannabis reagiert, ist individuell sehr unterschiedlich und wenig berechenbar. Faktoren sind u.a. individuelle Empfindlichkeit, Stimmungslage, Konsumart, Gesundheitszustand, Mischkonsum, und Vorerfahrungen. Für die Intensität und Dauer der Effekte ist insbesondere auch die aufgenommene Menge der Cannabis-Inhaltsstoffe maßgeblich. Akut (innerhalb von Stunden bis Tagen) können nach Cannabis-Konsum an Nebenwirkungen auftreten Angst- und Panikgefühle, Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit, Erinnerungslücken, depressive Verstimmung, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindel und Halluzinationen. Bei länger andauerndem Konsum können psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen auftreten, insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen oder mit einer besonderen Empfindlichkeit für diese Erkrankungen. Zudem besteht das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren besonders anfällig für psychische, physische und soziale Auswirkungen eines langfristigen, aber auch eines kurzfristigen Cannabiskonsums. Vor allem der Inhaltsstoff THC kann die Gehirnentwicklung stören.
Es konnte ein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum bei Jugendlichen und schulischen Leistungen und Ausbildungsniveau gezeigt werden. Cannabis-Konsumierende haben eine höhere Schulabbruchrate, eine geringere Beteiligung an universitärer Ausbildung und weniger akademische Abschlüsse. Die Effekte sind stärker bei frühem Beginn des Konsums und hohem Konsum.
4,5 Millionen Erwachsene haben nach einer Erhebung im Jahr 2021 in den vergangenen 12 Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert (10,7 Prozent der Männer sowie 6,8 Prozent der Frauen). Am häufigsten wurde Cannabis in der Altersgruppe der 18 bis 24-Jährigen konsumiert.
Durch die legale Möglichkeit des Eigenanbaus von Cannabis im Cannabisgesetz soll der Schwarzmarkt zurückgedrängt und für Konsumentinnen und Konsumenten ein sicherer Zugang zu Cannabis ermöglicht werden.
Durch das Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau ermöglicht. Daneben ist es nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere unter aktiver Mitwirkung ihrer Mitglieder – erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und an ihre Mitglieder für den Eigenkonsum weiterzugeben.
Ja. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Auswirkungen evaluiert wird. Bereits 18 Monate nach Inkrafttreten soll eine erste Evaluation vorgelegt werden, die die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz im ersten Jahr, einschließlich der Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen betrachtet. Ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität unter Einbeziehung der Expertise des Bundeskriminalamtes, soll nach zwei Jahren vorliegen. Vier Jahre nach Inkrafttreten soll eine umfassende und abschließende Evaluation vorgelegt werden.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Das Cannabisgesetz sieht vor, den privaten Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum zu legalisieren. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat. Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen: Das Cannabisgesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 1. Juli 2024 vorgesehen. Ab Inkrafttreten am 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen. Bis dahin bleibt Cannabis weiterhin verboten.
Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an Grenzen. Cannabis wird trotz des Verbots von Erwerb und Besitz vielerorts konsumiert und der Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Konsum von Cannabis, welches vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der THC-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können, deren Wirkstärke von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht abgeschätzt werden kann. Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Anreize zur Ausweitung des Cannabiskonsums sollen nicht geschaffen werden. Erfahrungen anderer Staaten sind in einem vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten externen Gutachten aus April 2023 ermittelt worden und wurden bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.
Aufgrund der engen EU- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen und nach einem Austausch mit der EU-Kommission hat die Bundesregierung sich für ein zweistufiges Vorgehen entschieden, bei dem zunächst der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich gemacht werden. In einem weiteren Schritt soll dann ein regional und zeitlich begrenztes Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten mit wissenschaftlicher Evaluation erprobt werden.
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, den kontrollierten Zugang zu Konsumcannabis für Erwachsene zu legalisieren, um bestimmte Ziele zu erreichen und gleichzeitig den Schutz von Kindern, Jugendlichen und der allgemeinen Gesundheit sicherzustellen. Dies wird im Cannabisgesetz geregelt, das Antworten auf relevante Fragen bietet, einschließlich der Grenzen dessen, was erlaubt und was verboten ist.
Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag das Cannabisgesetz verabschiedet, das am 22. März 2024 vom Bundesrat diskutiert wird. Das Gesetz legalisiert den privaten Cannabisanbau für den Eigenbedarf von Erwachsenen sowie den gemeinschaftlichen Anbau in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen, basierend auf einem 2-Säulen-Modell, das am 12. April 2023 skizziert wurde.
Die erste Säule des Modells erlaubt den privaten und gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis, dessen gesetzliche Rahmenbedingungen bereits festgelegt und am 1. April 2024 in Kraft treten sollen, mit spezifischen Regelungen für Anbauvereinigungen ab Juli 2024. Die zweite Säule plant die Einführung von regionalen Modellprojekten mit kommerziellen Lieferketten, die derzeit von der Bundesregierung vorbereitet und zur Prüfung an die Europäische Kommission weitergeleitet werden sollen.
Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, einen regulierten Markt zu schaffen, der den illegalen Handel eindämmt, den Verbraucherschutz stärkt und gleichzeitig präventive Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit umsetzt.
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist ein Verein, der den gemeinschaftlichen Anbau und die Verteilung von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder organisiert. Die Idee dahinter ist, den Schwarzmarkt zu umgehen und den Mitgliedern Zugang zu qualitativ hochwertigem Cannabis zu ermöglichen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Wie funktioniert ein CSC?
Die Funktionsweise von CSCs kann von Verein zu Verein variieren, aber es gibt einige allgemeine Prinzipien:
Mitgliedschaft: Um Mitglied in einem CSC zu werden, müssen die Interessenten einen Antrag stellen und die Satzung des Vereins akzeptieren. In der Regel müssen die Mitglieder volljährig sein und ihren Wohnsitz in der Nähe des Clubs haben.
Anbau: Der Cannabisanbau erfolgt in der Regel in einer gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeit. Die Mitglieder beteiligen sich an der Pflege der Pflanzen und der Ernte.
Verteilung: Das geerntete Cannabis wird an die Mitglieder verteilt. Die Verteilung kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen, z. B. nach der Anzahl der Pflanzen, die ein Mitglied gepflegt hat, oder nach dem finanziellen Beitrag, den ein Mitglied geleistet hat.
Was sind die Vorteile eines CSCs?
Zugang zu qualitativ hochwertigem Cannabis: CSCs können ihren Mitgliedern qualitativ hochwertiges Cannabis anbieten, das frei von Pestiziden und anderen Schadstoffen ist.
Kontrollierter Konsum: CSCs fördern einen verantwortungsvollen Konsum von Cannabis. Die Mitglieder können die Menge an Cannabis, die sie konsumieren, selbst kontrollieren und sich über die Auswirkungen von Cannabis informieren.
Gemeinschaft: CSCs bieten ihren Mitgliedern eine Gemeinschaft Gleichgesinnter. Die Mitglieder können sich über ihre Erfahrungen mit Cannabis austauschen und sich gegenseitig unterstützen.
Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für CSCs?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für CSCs variieren von Land zu Land. In einigen Ländern, wie z. B. Spanien und den Niederlanden, sind CSCs legal. In anderen Ländern, wie z. B. Deutschland, sind CSCs illegal. In Deutschland gibt es jedoch einige Initiativen, die die Legalisierung von CSCs fordern.
Welche Zukunftsperspektiven haben CSCs?
Die Zukunftsperspektiven von CSCs sind ungewiss. Es ist möglich, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für CSCs in den nächsten Jahren ändern werden. Es ist auch möglich, dass neue Technologien, wie z. B. der legale Online-Verkauf von Cannabis, die Bedeutung von CSCs verringern werden.
Für Minderjährige sind die Verhaltensweisen, die bisher strafbar waren, weiterhin verboten, insbesondere Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Verbot. Falls Minderjährige gegen dieses Verbot verstoßen, wird das Cannabis von der zuständigen Behörde sichergestellt, verwahrt und vernichtet. Wenn Minderjährige gegen das Verbot verstoßen, Cannabis zu besitzen, anzubauen oder zu erwerben, ohne sich dabei strafbar zu machen, hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber unverzüglich zu informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass Minderjährige geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.
Außerdem sind bereits nach geltendem Recht familiengerichtliche Maßnahmen gegen die Personensorgeberechtigten möglich. Es sollen Regelungen eingeführt werden, die Folgemaßnahmen, wie z.B. die präventive Sicherstellung und Einziehung von Cannabis, ermöglichen.