Strafen bei Verstößen

Cannabis und nichtsynthetisches THC sind künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken ist unabhängig von dem konkreten THC-Gehalt und Herkunft straffrei. Der private Eigenanbau von drei Cannabispflanzen zum Zweck des Eigenkonsums ist ebenfalls straffrei. Straffrei ist auch der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis am Wohnsitz zum Zweck des Eigenkonsums. Der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe an Mitglieder in Anbauvereinigungen sowie der private Eigenanbau durch volljährige Personen sollen grundsätzlich straffrei sein. Wer mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt, wenn jemand über 50 Gramm bis zu 60 Gramm getrocknetes Cannabis an seinem Wohnsitz besitzt. Wird die Grenze von 30 Gramm bzw. 60 Gramm überschritten, machen sich Erwachsene und Jugendliche weiterhin strafbar.

Die Strafrahmen im Cannabisgesetz für den Verkauf oder die Überlassung von Cannabis an Minderjährige wurden angehoben:

  • Anhebung Mindeststrafrahmen für Bestimmung eines Minderjährigen durch über 21-jährige Person zum Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Ab- und Weitergabe oder sonstiges Inverkehrbringen von einem auf zwei Jahre.
  • Anhebung Mindeststrafrahmen auf 2 Jahre für gewerbsmäßige Abgabe von Cannabis durch über 21-jährige Person an Minderjährige.
  • Anhebung Mindeststrafrahmen auf 2 Jahre für bandenmäßigen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis jeweils in nicht geringen Mengen.
  • Anhebung Mindeststrafrahmen auf 2 Jahre bei Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Sich-Verschaffen von Cannabis jeweils in nicht geringen Mengen mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen.

Außerdem wird der Verstoß gegen behördliche Erlaubnisvorgaben, Aufzeichnungspflichten, unerlaubte Werbung oder Sponsoring eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet. Auch ein Erlaubniswiderruf für die Anbauvereinigung kann erfolgen.

Zudem wurden Strafschärfungen im Betäubungsmittelgesetz vorgenommen:

  • Schärfung der Mindeststrafe für Abgabe, Verabreichen oder Überlassung von Betäubungsmittel durch über 21-jährige an Minderjährige von einem auf zwei Jahre, in den Fällen, in denen die Täterin/der Täter vorsätzlich handelt und dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet.

Cannabis im Straßenverkehr

Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Derzeit werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt. Hierzu wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr, unter Federführung des BMDV mit dem Ziel der Ermittlung eines festzulegenden THC-Grenzwertes eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende März 2024 einen THC-Grenzwert vorschlagen.  Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben.

Zudem werden die fahreignungsrechtlichen Regelungen zu Cannabis an die bei einer Alkoholproblematik geltenden gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Ein Missbrauch von Cannabis ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn die Betroffenen nicht zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum hinreichend sicher trennen können. Im Falle der Beendigung der Abhängigkeit von Cannabis (Entwöhnungsbehandlung) ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Nach Beendigung des Missbrauchs ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu bejahen, wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist.

Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist künftig nur noch dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht mehr darauf gestützt werden, dass eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

Im Falle der Einnahme von Medizinalcannabis aufgrund einer ärztlichen Verschreibung gilt das oben Gesagte mit der Einschränkung, dass ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten nur dann angeordnet werden kann, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme (regelmäßiger übermäßiger Gebrauch) vorliegen, d.h. Anzeichen dafür vorliegen, dass Medizinalcannabis regelmäßig nicht gemäß den ärztlichen Anweisungen eingenommen wird, oder bei bestimmungsgemäßer Einnahme von Medizinalcannabis Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter dem zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Maß bestehen.

Grüne Oasen in Stahlwüsten: Die Revolution des Indoor Cannabisanbaus

In den letzten Jahren hat der Indoor Cannabisanbau eine beeindruckende Transformation durchlaufen. Wegbereiter dieser Bewegung ist die Nutzung von hochmodernen, kontrollierten Umgebungen, die es ermöglichen, außergewöhnlich reine und potente Cannabisprodukte zu erzeugen. Dieser Artikel wirft einen Blick hinter die Kulissen der Indoor Cannabisproduktion, die sich durch den Einsatz von fortschrittlichen Technologien wie Hydroponiksystemen, LED-Beleuchtung und präzisen Klimakontrollsystemen auszeichnet.

Die MABEWO PHYTOPHARM AG steht an der Spitze dieser Innovation. Mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit und Effizienz nutzt das Unternehmen sauberen Solarstrom, um den Energiebedarf seiner Indoor-Farmen zu decken. Diese ganzheitliche Herangehensweise erstreckt sich nicht nur auf die Energieversorgung, sondern auch auf die Verwendung von Hydroponik, einem Wasserkultursystem, das die Notwendigkeit von Erde eliminiert und den Wasserverbrauch drastisch reduziert.

Der Indoor Anbau ermöglicht es, Cannabis von konstant hoher Qualität zu produzieren, indem er das ganze Jahr über ideale Wachstumsbedingungen bietet. Diese Kontrolle über das Wachstumsumfeld führt zu sichereren Produkten für den medizinischen und freizeitlichen Gebrauch, da die Pflanzen vor äußeren Kontaminanten geschützt sind. Die MABEWO PHYTOPHARM AG steht somit nicht nur für Fortschritt in der Cannabisproduktion, sondern auch für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen und Umwelt.

Indoor Farming Cannabis: Eine nachhaltige Lösung für die Pharmaindustrie

Die Pharmaindustrie steht zunehmend vor der Herausforderung, nachhaltige und effiziente Produktionsmethoden zu entwickeln, besonders im Bereich der Phytopharmaka. Die MABEWO PHYTOPHARM AG hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Herausforderung anzunehmen, indem sie innovative Indoor Farming Systeme für die Produktion von hochwertigem Cannabis einsetzt. Diese Systeme bieten nicht nur eine kontrollierte Umgebung für das Pflanzenwachstum, sondern setzen auch auf umweltfreundliche Technologien wie Solarstrom und Hydroponik.

Der Einsatz von Solarstrom reduziert den Kohlenstofffußabdruck der Cannabisproduktion erheblich, indem erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Gleichzeitig ermöglicht das Hydroponik-Verfahren einen ressourcenschonenden Anbau, der weniger Wasser und Düngemittel benötigt als traditionelle Anbaumethoden. Diese nachhaltigen Praktiken gewährleisten nicht nur eine konstante Versorgung mit pharmazeutischen Qualitätsprodukten, sondern tragen auch zum Umweltschutz bei.

Die Vision der MABEWO PHYTOPHARM AG, hochwertige Lebensmittel und Futtermittel effizient, lokal und biologisch zu produzieren, spiegelt sich in ihrer Herangehensweise an den Cannabisanbau wider. Indem das Unternehmen kontinuierlich an der Verbesserung seiner Anbaumethoden arbeitet und innovative Lösungen einsetzt, positioniert es sich als Vorreiter in der nachhaltigen Produktion von Phytopharmaka. Diese Bemühungen zeigen nicht nur die Machbarkeit einer umweltfreundlichen Pharmaproduktion, sondern setzen auch neue Standards für die gesamte Branche.