Ab wann wird das Gesetz umgesetzt

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Das Cannabisgesetz sieht vor, den privaten Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum zu legalisieren. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat. Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen: Das Cannabisgesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 1. Juli 2024 vorgesehen. Ab Inkrafttreten am 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen. Bis dahin bleibt Cannabis weiterhin verboten.

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