Werden Minderjährige zukünftig bei Verstößen betraft?

Für Minderjährige sind die Verhaltensweisen, die bisher strafbar waren, weiterhin verboten, insbesondere Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Verbot. Falls Minderjährige gegen dieses Verbot verstoßen, wird das Cannabis von der zuständigen Behörde sichergestellt, verwahrt und vernichtet. Wenn Minderjährige gegen das Verbot verstoßen, Cannabis zu besitzen, anzubauen oder zu erwerben, ohne sich dabei strafbar zu machen, hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber unverzüglich zu informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass Minderjährige geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.

Außerdem sind bereits nach geltendem Recht familiengerichtliche Maßnahmen gegen die Personensorgeberechtigten möglich. Es sollen Regelungen eingeführt werden, die Folgemaßnahmen, wie z.B. die präventive Sicherstellung und Einziehung von Cannabis, ermöglichen.

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