Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an Grenzen. Cannabis wird trotz des Verbots von Erwerb und Besitz vielerorts konsumiert und der Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Konsum von Cannabis, welches vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der THC-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können, deren Wirkstärke von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht abgeschätzt werden kann. Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Anreize zur Ausweitung des Cannabiskonsums sollen nicht geschaffen werden. Erfahrungen anderer Staaten sind in einem vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten externen Gutachten aus April 2023 ermittelt worden und wurden bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.
Aufgrund der engen EU- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen und nach einem Austausch mit der EU-Kommission hat die Bundesregierung sich für ein zweistufiges Vorgehen entschieden, bei dem zunächst der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich gemacht werden. In einem weiteren Schritt soll dann ein regional und zeitlich begrenztes Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten mit wissenschaftlicher Evaluation erprobt werden.